Ja. Die Behandlung einer Palette nach ISPM 15 beinhaltet nicht, dass diese getrocknet wird. Nur durch eine umfassende Trocknung kann sichergestellt werden, dass es zu keiner Blaufärbung oder Schimmelbildung kommt. Außerdem ist es laut ISPM 15 zulässig, Hölzer zu bearbeiten, welches bereits Spuren von Blaufärbung oder Schimmel aufweisen.
Ja. Die Behandlung ist punktuell und zerstört lebende Organismen, die das Holz besiedeln und sich nach dem Abholzen weiterentwickeln. Es besteht jedoch keine Remanenz. Nichts hindert z. B. ein holzfressendes Insekt daran, im Anschluss an die Behandlung/Einlagerung einzudringen und Eier zu legen.